Anlage A Beitrags-/Gebührenordnung
Aufnahmegebühr - bei Eintritt/Mitgliedschaftsvertrag einmalig 20,00 €
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Abteilung (B-G-S) Breiten- & Gesundheitssport an Fitnessgeräten 35,00 €
(monatlich inkl. der Arbeits-/Dienstleistungsgebühren)
Aktives Mitglied ab Einschulung - in den Abteilungen (monatlicher Beitrag)
Grundbeitrag (Vorschulsport Kinder von 4 Jahren bis zur Einschulung) 15,00 €
Aktivbeitrag (ab Einschulung alle übrigen Abt. Judo, Karate, Ju Jutsu, KickBoxen/Boxen etc.) 30,00 €
zweites Fam. Mitglied 25,00 €
drittes Fam. Mitglied 20,00 €
Azubis/Studenten (Kurzmitgliedschaft - Satzung § 12 Abs. 2 & 3) 20,00 – 30,00 €
In allen Abteilungen Nachweise erforderlich
(für das erste Jahr 20,00 das zweite Jahr auf 25,00 und das dritte Jahr auf 30,00 Euro)
Gesamtpaket (gesamtes Nutzungsangebot des Vereins) 45,00 €
Passiv – Beitrag (auf Antrag ) 05,00 €
(durch Lehre, Beruf, Wehrdienst und Krankheit von mehr als 3 Monaten
bei Vorlage von Dokumenten die eine Passivmitgliedschaft rechtfertigen.)
Fördermitglieder 10,00 €
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Verbandsbeiträge LSB/KSB (einmal im Jahr fällig – Einzug Februar per SEPA LS Mandat) 15,00 €
Fachverbandsbeiträge der jeweiligen Zugehörigkeit der Abteilungen Jahressichtmarke
(einmal im Jahr fällig - Einzug März per SEPA LS Mandat, wird den Verbänden entsprechend angepasst)
Judo 25,00 €
Ju-Jutsu 25,00 €
Karate 25,00 €
Bei Kündigung (hat schriftlich zu erfolgen) einer Doppelmitgliedschaft (Gesamtpaket) der Abteilung geht der Beitrag automatisch auf den Aktiv - Beitrag entsprechend der Zugehörigkeit über und das Mitglied wird aus der jeweiligen gekündigten Abteilung gelöscht.
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Gebühr Arbeits-/Dienstleistungsersatz 10,00 €
(je nicht geleistete A/D – Stunde, geregelt durch die Arbeits-/Dienstleistungsordnung
Übungsleiter/Trainer – Entschädigung
(kann je geleistete Übungsstunde – je nach wirtschaftlicher Lage des Vereins- eine Entschädigung aus dem Vereinsvermögen gezahlt werden. Fördermittel von Bund/Länder/LK/Stadt sind hiervon ausgenommen)
Ohne Lizenz 2,50 €
Mit Lizenz 3,50 €
Regelung von Aufwendungsersatz Entsprechend §22 Vergütung … der Satzung muss die Abrechnung durch Nachweis innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Sonstige Gebühren
Je Bearbeitungs-, Verwaltungsgebühr Schriftsätze 3,00 €
Je Mahnung Gebühr 4,00 €
Nachfolgend aufgeführt die Fälligkeiten der Beitragseinzüge:
Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Feiertag bzw. ein Wochenende, wird am ersten darauf folgenden Werktag abgebucht.
Nr. Abteilungen jeweils zum
01 Vorschulsport / Judo / Ju Jutsu 03. des Monats
02 Karate / Boxen / Fitness 04. des Monats
03 Sonder- / Fördermitglieder(Aufn. Neue Eingänge bis zum 10.ten eines Monats) 15. des Monats
04 Sonderbeiträge(Arb. & Dienstl.-Ordnung Monat Dezember) 18. des Monats
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