1 Grundsatz & Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist gemeinnützig und arbeitet nicht gewinnorientiert. Alle Einnahmen fließen direkt in den Sportbetrieb der Abteilungen/Verein sowie in die dazugehörige Infrastruktur. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und zur Deckung der fixen Betriebskosten (z.B. insbesondere Unterhalt des eigenen Objekts, Trainerlizenzen, Verbandsabgaben) Mitgliedsbeiträge und Gebühren.
§ 2 Zahlungsweise & SEPA-Lastschriftmandat
(1) Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Jedes Mitglied (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) ist verpflichtet, dem Verein ein entsprechendes SEPA-Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zum Einzugstermin zu sorgen. Änderungen der Bankverbindung sind der Mitgliederverwaltung unverzüglich in Textform (per E-Mail oder Post) mitzuteilen.
§ 3 Fehlgeschlagene Lastschriften (Rücklastschriften)
(1) Kann ein Beitragseinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat (z. B. mangelnde Kontodeckung, erloschenes Konto oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Änderung der Bankverbindung), nicht durchgeführt werden, trägt das Mitglied die entstehenden Kosten.
(2) Die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr des Vereins in Höhe von [z. B. 5,00] € werden dem Mitglied 1:1 in Rechnung gestellt und beim nächsten Lastschriftlauf mit eingezogen.
§ 4 Verbindlichkeit bei Lehrgängen (LG) und Wettkämpfen (WK)
(1) Meldet sich ein Mitglied für einen Lehrgang oder einen Wettkampf an, ist diese Anmeldung verbindlich. Der Verein geht für Startgelder, Meldegebühren und Organisationskosten in Vorleistung.
(2) Eine Abmeldung muss unverzüglich und vor Ablauf der offiziellen Stornierungsfrist des Veranstalters bzw. Fachverbandes beim zuständigen Trainer erfolgen.
(3) Erscheint ein gemeldetes Mitglied ohne rechtzeitige Abmeldung oder ohne triftigen Grund
(z. B. Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Tagen nach dem Event) nicht zur Veranstaltung, werden ihm die entstandenen Meldegebühren sowie eventuelle Strafgebühren des Verbandes in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 5 Ermäßigungen & Familienrabatte
(1) Der Verein gewährt zur Entlastung von Familien einen Familienrabatt. Ab dem [z. B. zweiten / dritten] aktiven Familienmitglied, das im selben Haushalt lebt, ermäßigt sich der Beitrag für dieses und jedes weitere Mitglied um 5,00 € pro Monat. Ab dem vierten Familienmitglied kostenfrei.
(2) Ermäßigungen (z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende oder Inhaber eines Sozialpasses) müssen durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei dem Vorstand/Geschäfsstelle beantragt werden. Die Nachweise sind unaufgefordert jeweils zum [z. B. 01. Oktober] eines Jahres zu erneuern, andernfalls wird ab dem Folgemonat der reguläre Beitrag fällig.
§ 6 Beitragsfreiheit bei Langzeiterkrankungen & Ruhen der Mitgliedschaft
(1) Kann ein Mitglied aufgrund einer nachweisbaren Langzeiterkrankung, schweren Verletzung oder Schwangerschaft für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten durchgehend keinen Sport ausüben, kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt werden.
(2) Der Antrag muss in Textform zusammen mit einem ärztlichen Attest bei der Mitgliederverwaltung eingereicht werden. Eine rückwirkende Beitragsbefreiung ist ausgeschlossen.
(3) Für den Zeitraum des genehmigten Ruhens wird das Mitglied von der Beitragspflicht befreit. Das Recht zur Nutzung des eigenen Objekts und die Teilnahme an Vereinsaktivitäten ruhen in dieser Zeit ebenfalls. Die Pflicht zur Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen bleibt davon unberührt.
§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft & Fristen
(1) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Quartalsende zulässig.
(2) Die Kündigung muss in Textform (per E-Mail oder Brief mit persönlicher Unterschrift auch Digital) an den Vorstand/Geschäftsstelle gerichtet werden. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Kündigung von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen bzw. zu versenden.
(3) Die Pflicht zur Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrags besteht bis zum offiziellen Beendigungstermin der Mitgliedschaft.
Rechtlicher Hinweis zur Gemeinnützigkeit: Unser Verein ist wegen der Förderung des Sports durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Steuerlicher Hinweis: Nach aktueller Gesetzgebung (§ 10b des Einkommensteuergesetzes) sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die sportliche Zwecke anvertrauen, steuerlich nicht als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt unabhängig von unserer Gemeinnützigkeit.
Ausnahme Spenden: Freiwillige Geld- oder Sachspenden, die über den regulären Mitgliedsbeitrag hinausgehen, sind dagegen steuerlich absetzbar. Hierfür stellen wir dir gerne eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.
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